Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Es besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Die Gemeindeversammlung findet normalerweise einmal im Jahr im November oder Dezember statt. Die Versammlung wird vom Gemeindepräsidenten geleitet.

Das Organisationsreglement (OgR) bestimmt, welche Geschäfte an der Gemeindeversammlung behandelt werden und über welche an der Urne abstimmt wird.

In die Kompetenz der Gemeindevesammlung gehören das Budget, zusammen mit der Anlage der obligatorischen und dem Satz der fakultativen Gemeindesteuern sowie Geschäfte des Gemeinderats, gegen die nach Art. 26 OgR das Referendum zustande gekommen ist.

An der Urne beschliessen die Stimmberechtigten unter anderem über
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Reglementen 
  und der baurechtlichen Grundordnung
- Neue einmalige Ausgaben über 500'000 Franken
- Neue wiederkehrende Ausgaben über 50'000 Franken
- Initiativen

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