Kindergarten
In Goldbach und auf der Preisegg werden Kindergärten mit 5- 6jährigen geführt.
Aufnahme und Anmeldung
Mit der Revision des Volksschulgesetzes (VSG) wurde der zweijährige Kindergarten formal Teil der elfjährigen Volksschule. Alle Kinder, die bis zum 31.07. das vierte Altersjahr vollendet haben, treten im folgenden August in den Kindergarten ein. Das Einschreiben in den Kindergarten erfolgt schriftlich. Diejenigen Kinder, welche nach Alter im nächsten Schuljahr in den Kindergarten eintreten werden, erhalten im Dezember das Anmeldeformular zugestellt.
Rückstellung
Die Kinder können ein Jahr später in den Kindergarten geschickt werden. Dazu ist ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung zu stellen.
Klassenzuteilung
Die Schülerzahlen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde variieren stark. Aus diesem Grund kann es sein, dass die Kinder nicht den Kindergarten am Wohnort besuchen, sondern in einen anderen Kindergarten der Gemeinde (Goldbach oder Preisegg) eingeteilt werden. Für den Transport ab Sammelplatz sorgt die Gemeinde. Für die Eltern entstehen deshalb keine zusätzlichen Umtriebe. Für die Zuteilung der Klassen ist die Schulleitung verantwortlich.