Holzbrücke

Holzbrücke

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Gemeinde Hasle b. Burgdorf zuständig für sämtliche Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb, Unterhalt, Reparatur und Finanzierung der alten Holzbrücke Hasle-Rüegsau stehen. Dazu gehört auch die Prüfung und Erteilung von Bewilligungen zur Benützung der Holzbrücke.

Die Holzbrücke kann Dritten auf begründetes Gesuch hin für besondere Anlässe, wie Hochzeiten, Geburtstage, Firmen- und Vereinsfeste, Empfänge und dergleichen zur Verfügung gestellt werden.

Hier können Sie das Gesuchsformular herunterladen und ausfüllen.

Gebühren
Für die Benützung der Holzbrücke ist eine Gebühr geschuldet. Diese beträgt für Einheimische Fr. 50.00 pro Tag und für Auswärtige Fr. 100.00 pro Tag. Allfällige Kosten für Aufwendungen des Werkhofes, Publikation der Sperrung der Holzbrücke usw. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ansprechstelle
Bauverwaltung Hasle b. Burgdorf
Bahnhofplatz 5
3415 Hasle b. Burgdorf
Tel. 034 460 45 48
Mail

 

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