Schularzt / Schulzahnarzt
Schulärztlicher Dienst
Die Schulärztlichen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, im 4. Jahr der Primarstufe und im 2. Jahr der Sekundarstufe I sind obligatorisch. Die Eltern können ihr Kind bei der Schulärztin, dem Schularzt oder, auf eigene Rechnung, bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Hausarzt untersuchen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons Bern.