Steuern

Online-Dienstleistungen Steuerverwaltung des Kantons Bern

Das Ausfüllen der Steuererklärung in TaxMe-Online mit BE-Login bietet Ihnen viele Erleichterungen. Sei es der Beleg-Upload, das vollständig elektronische Freigeben und Einreichen oder der Zugriff auf das persönliche Steuerdossier: TaxMe-Online mit BE-Login ist einfach, übersichtlich und sicher.

Steuererklärung online ausfüllen

Steuerbelege elektronisch einreichen

Steuererlass

Wer sich in einer dauerhaften finanziellen Notlage befindet hat allenfalls Anspruch auf einen Steuererlass.

Die Anforderungen für einen Steuererlass sind relativ hoch. Es können nur rechtskräftig veranlagte Steuern, welche noch nicht oder nur unter Vorbehalt bezahlt wurden, erlassen werden. Ein Erlassgesuch hat nur Aussichten auf Erfolg, wenn Sie alle sieben Fragen, welche auf dem Gesuch aufgeführt sind, mit «Nein» beantworten können.

Gesuch Steuererlass

Veranlagung nach Art. 41 StG - Steuerabzug bei Bedürftigkeit

Gemäss dem Artikel 41 des Kantonalen Steuergesetzes kann auf Antrag das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null gesetzt werden.

Die Vorraussetzungen für die Veranlagung nach Artikel 41 sind auf dem Antrag aufgeführt, ebenso die Informationen zum Verfahren.

Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 Steuergesetz (StG)

Steuererklärungsdienst Pro Senectute

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pro Senectute füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus. Das kostenpflichtige Angebot steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung. 

Flyer Steuererklärungsdienst

Tarife Steuererklärungsdienst

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