Ortsplanungsrevision
Genehmigung Ortsplanung
Mit der Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 15. August 2024 wurde die Ortsplanung von Hasle b.B. genehmigt. Nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist hat das AGR bestätigt, dass keine Beschwerden gegen die Genehmigung der Ortsplanung eingegangen sind. Mit Publikation vom 26. September 2024 ist die Genehmigung der baurechtlichen Grundordnung veröffentlicht worden. Die Inkrafttretung beginnt gemäss Baureglement Art. 48 am Tag nach der Publikation am 27. September 2024.
Das genehmigte Baureglement und den Zonenplan können Sie auf der Homepage der Gemeinde Hasle b.B. unter der Rubrik Verwaltung / Erlasse einsehen und herunterladen.
Bauverwaltung Hasle b.B.
Stand Dezember 2023
Die Genehmigung der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Hasle b.B. durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung verzögert sich erneut, obwohl die Stimmberechtigten der Vorlage bereits im Frühling zugestimmt haben.
Die Stimmberechtigten haben am 12. März 2023 der revidierten Ortsplanung zugestimmt. Am 14. April 2023 wurden die Unterlagen zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht.
Nach fünfeinhalb Monaten Beurteilungszeit teilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung Ende September mit, dass die Landschaftsplanung mit der einhergehenden Festsetzung von Landschaftsschutz- und Schongebieten die übergeordneten Vorgaben des regionalen Richtplanes nicht berücksichtigt. Dieses Fehlen wurde jedoch vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen von zwei vorangehenden Vorprüfungen nicht bemängelt bzw. die Ausführungen im Erläuterungsbericht als Begründung akzeptiert.
Der Gemeinderat hatte mit der Inkraftsetzung der revidierten Ortsplanung noch in diesem Jahr gerechnet. Als Folge des Genehmigungsvorbehaltes wird die Landschaftsplanung separat aufgelegt werden müssen. Der Gemeinderat hat von dieser erneuten Verzögerung verärgert Kenntnis genommen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird er sich für eine rasches Verfahren einsetzen. Nach derzeitiger Beurteilung ist mit einer Genehmigung der revidierten Ortsplanung nicht vor dem Herbst 2024 zu rechnen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindepräsident Raymond Weber zur Verfügung. Tel. 078 833 56 21
Zwischenbericht März 2023
Die Ortsplanungskommission (OPK) hat zusammen mit dem Planungsbüro georegio ag aus Burgdorf im Frühling 2017 die Arbeit aufgenommen. Die erarbeiteten Vorschläge und Unterlagen wurden der Bevölkerung an der Mitwirkungsversammlung vom 24. Januar 2019 vorgestellt. Die öffentliche Auflage zur Mitwirkung fand vom 10. Januar bis 11. Februar 2019 statt.
Das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die umfangreichen Unterlagen wie Zonenplan, Baureglement, Karten über die Gewässerräume, über die Naturgefahren, über das Bauinventar und den Erläuterungsbericht am 16. Januar 2020, 23. Februar 2021 und am 21. April 2022 geprüft.
Während der öffentlichen Auflage vom 17. Juni 2022 bis 2. August 2022 sind fünf Einsprachen und zwei Rechtsverwahrungen eingetroffen. Drei Einsprachen konnten erledigt werden und zwei Einsprachen sind unerledigt. Die Änderungen der Ortsplanungsunterlagen wurden in einer zweiten öffentlichen Auflage vom 4. November 2022 bis am 5. Dezember 2022 nochmals aufgelegt.
Die Abstimmung über die Ortsplanungsrevision hat am 12. März 2023 stattgefunden. Die Ortsplanungsunterlagen wurden mit 990 Ja-Stimmen und 204 Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 53.5% angenommen. Die Unterlagen werden nach einer 30-tägigen Beschwerdefrist dem AGR zugestellt. Das AGR wird über die zwei unerledigten Einsprachen befinden und die Ortsplanung genehmigen.
Ortsplanungskommission Hasle b.B.