Schülertransport
In unserer Gemeinde besteht ein Schülertransport. Kinder mit einem unzumutbaren Schulweg werden auf Antrag ab Sammelplatz in die Schulhäuser transportiert.
Ist der Weg zum Sammelplatz des Schulbusses unzumutbar, besteht die Möglichkeit, ein Gesuch für einen Beitrag an die privaten Schülertransporte zu stellen.
Massgebend für die Berechtigung eines Transportes oder einer Entschädigung ist das “Reglement über die Beiträge an Schulwege“ gültig ab 1. Januar 2022.
Zudem steht der Schülertransport für Fahrten in den Sportunterricht zur Verfügung.
Zuständig für die Organisation ist Natascha Fankhauser (034 460 45 41/ E-Mail)
Hier finden Sie die Regelung zu den Schülertransporten:
- Fahrplan Biembach (ab 12.08.24)
- Fahrplan Schafhausen (ab 12.08.24)
- Merkblatt zum Verhalten im Schulbus
- Formular „Antrag auf Schülertransport“ 2024/2025
- Formular „Antrag auf Entschädigung für private Fahrten“ 2024/2025
- Reglement über die Beiträge an Schulwege gültig ab 1. Januar 2022 (Schülertransportreglement.pdf)