Einwohner / Fremdenkontrolle
Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle, die gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind.
Anmeldung Schweizer Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich oder per eUmzug bei der Gemeindeverwaltung Hasle b.B. an.
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
- Identitätskarte (ID)
- Krankenkassennachweis
Anmeldung ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich oder via eUmzug bei der Gemeindeverwaltung Hasle b.B. an.
Folgende Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Geburtsscheine der Kinder
- Krankenkassennachweis (sofern bereits abgeschlossen)
Abmeldung
Ziehen Sie aus der Gemeinde weg, melden Sie sich bitte spätestens am Tag des Wegzuges persönlich oder via eUmzug bei der Gemeindeverwaltung ab. Bringen Sie bei der persönlichen Abmeldung Ihren Niederlassungsausweis oder die ID mit. Sie erhalten von der Gemeindeverwaltung Ihren Heimatschien zur Aufbewahrung zurück. Dieser muss bei der neuen Gemeinde nicht mehr hinterlegt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig.
Falls Sie als Wochenaufenthalter/in angemeldet waren, erhalten Sie gegen Rückgabe des Aufenthaltsausweises Ihren Heimatausweis zurück. Bitte geben Sie diesen anschliessend Ihrer Wohnsitzgemeinde ab.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Gemeindeverwaltung perönmitzuteilen. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb der gleichen Liegenschaft (z.B. Mehrfamilienhaus). Im Zusammenhang mit den Volkszählungen ist die Gemeinde verpflichtet, Gebäude- und Wohnungsregister zu führen, und alle Einwohner diesen entsprechend zuzuweisen. Der Umzug kostet Fr. 20.00.
Wochenaufenthalt
Wer sich in einer anderen Gemeinde als WochenaufenthalterIn anmelden will, bestellt bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einen Heimatausweis.
Dieser kann persönlich am Schalter oder schriftlich bestellt werden.
Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Name/Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Beruf
- Arbeitgeber/Studienplatz/Schule
- Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung
- auswärtige Adresse
Der Heimatausweis wird Ihnen per Post zugestellt oder direkt am Schalter ausgehändigt.
Ordentliche Einbürgerung
Sie leben bereits seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz oder sind als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz geboren? Sie fühlen sich in der Schweiz zu Hause und sind gut integriert? Dann haben Sie die Möglichkeit mittels Einbürgerung das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen.
In diesem Merkblatt finden Sie alle wichtigen Informationen.
Neuzuzügerabend
Der Verkehrsverein Hasle-Rüegsau führt jährlich am ersten Freitag im November den Hasle-Rüegsau-Award durch. Nebst den Ehrungen von ausserordentlichen Leistungen begrüssen die Gemeinden Hasle und Rüegsau die neu zugezogenen Bürgerinnen und Bürger. Die Einladung zu diesem geselligen Anlass erhalten alle Neuzuzüger per Post zugestellt.