Dienstleistungen

Anzeiger Burgdorf und Umgebung / Inserateannahme

Die Gemeindeverwaltung Hasle nimmt während den Schalteröffnungszeiten Inserate für den Anzeiger Burgdorf und Umgebung und für den Anzeiger-Pool entgegen.  -  Für Sie der bequemste Weg ein Inserat aufzugeben.

Telefon034 460 45 45
Fax034 460 45 59
Mailanzeiger(at)hasle.ch

Der Anzeiger erscheint immer donnerstags: Annahmeschluss ist  jeweils am Montag um 17:00 Uhr. (Aufgrund von Feiertagen kann der Annahmeschluss ausnahmsweise früher sein.)

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.anzeigerburgdorf.ch

Beglaubigungen

Beglaubigungen zur Echtheit der Unterschriften von privaten Personen oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original dürfen im Kanton Bern einzig durch Notare vorgenommen werden.

In anderen Kantonen sind Beglaubigungen durch die Gemeinden teilweise erlaubt. Dies führt häufig zu Verwirrungen, da auf schweizweit angewendeten Dokumenten die Gemeinden als mögliche Stelle für Beglaubigungen aufgeführt sind. Gemäss Artikel 62 – 64 der kantonalen Notariatsverordnung sind die bernischen Gemeinden dazu jedoch nicht berechtigt. 

Wenn Sie eine Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar. Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, muss die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern eingeholt werden.

Bescheinigungen

Wohnsitzbescheinigung

Diese kann in der Regel bei Ihrem Besuch auf der Gemeindeverwaltung ausgestellt und ausgehändigt werden. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. 
Kosten: Fr. 20.--

Handlungsfähigkeitszeugnis / Leumundszeugnis

Dazu ist bei der zuständigen KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau; Tel. 031 635 22 00; E-Mail: info.kesb-em@be.ch) ein Gesuch zu stellen.

Bewilligungen

Für Ihren Vereins- oder Firmenanlass benötigen Sie möglicherweise eine oder mehrere Bewilligungen.

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Die aktuellen Bestimmugen und Formulare finden Sie auf der Homepage des Kantons Bern. Link

Lotteriebewilligung

Gesuche für Lotteriebewilligungen sind bis am 30. September des Vorjahres einzugeben. Für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen gilt seit 01.01.2021 eine Meldepflicht. Alle Informationen und Onlineformulare finden Sie auf der Homepage der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern. Link

Fundbüro

Gefundene Gegenstände (auch Fahrräder) können bei der Gemeindeverwaltung abgegeben resp. gemeldet werden.

Anzugeben sind dazu:

  • Name und Adresse des Finders
  • der Fundort
  • Datum und Zeit des Fundes

Die Gegenstände werden nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt und den Eigentümern ausgehändigt, sofern diese bekannt werden. Andernfalls werden die Gegenstände dem Finder zur Verfügung gestellt.

Hundewesen

Neue Hundebesitzer melden sich bei der Gemeindeverwaltung Hasle b. B., Tel. 034 460 45 45 oder info(at)hasle.ch. Die Registration erfolgt über die Hundedatenbank AMICUS durch die Gemeindeverwaltung Hasle b. B. Sie erhalten im Anschluss Ihr Amicus-Login per E-Mail. 

AMICUS
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen sich registrieren lassen. Sämtliche Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden.

Mutationen
Mutationen wie Halterwechsel, Adressänderungen oder Todesfälle sind meldepflichtig. Die Mutationen können selbständig im AMICUS erledigt werden, müssen aber zusätzlich bei der Gemeinde gemeldet werden.

Hundetaxe
Taxpflichtig sind sämtliche Hundehalter mit Wohnsitz in der Gemeinde Hasle b. B., sofern der Hund am Stichtag älter als 6 Monate ist. Der Stichtag ist der 1. Juli. Die Hundetaxe pro Hund beträgt CHF 80. —. 
Befreit von der Hundetaxe sind sämtliche Hunde gemäss Artikel 3 des Reglements über die Hundetaxe. 

Inkasso der Hundetaxe
Die Hundetaxe wird jeweils im August für das ganze Kalenderjahr in Rechnung gestellt.

Haftpflichtversicherung
Das Abschliessen einer Haftpflichtversicherung zur Deckung für die Risiken der Hundehaltung ist für Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt drei Millionen Franken. Bei den meisten Haftpflichtversicherer ist diese Deckung aber bereits in der privaten Haftpflichtversicherung integriert. 

Für Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Hasle b.B., Dominic Schüpbach, Telefon 034 460 45 45 oder dominic.schuepbach@hasle.ch 
 

Pilzkontrolle

Sammlerinnen und Sammler können während der Öffnungszeiten die gesammelten Pilze beim Gemeindehaus Rüegsau (UG) kontrollieren lassen. 

Öffnungszeiten ab 2024 folgen
Jeweils Mittwoch, Samstag und Sonntag von 17.30 – 18.30 Uhr 

Achtung ⇒ Die Öffnungszeiten werden regelmässig der Witterung angepasst. 
Sie finden die aktuellen Öffnungszeiten unter: 

Homepage Pilzkontrolleur Bruno Schär

•    Wir bitten die Sammlerinnen und Sammler die Pilze nach Arten getrennt mitzubringen 
•    Sammlerinnen und Sammler bezahlen neu unabhängig vom Wohnort Fr. 5.00 pro Kontrolle

Pilzkontrolleur 
Bruno Schär 
Bernstrasse 147 
3400 Burgdorf 
078 822 60 84 
Email

Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt die bisherige Tageskarte Gemeinde.

Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende mit dem Halbtax bereits ab 39 Franken einen ganzen Tag im GA-Streckengebiet unterwegs. Ohne Halbtax ist die neue Spartageskarte Gemeinde ab 52 Franken erhältlich. Neu besteht die Möglichkeit, Tageskarten für die 1. und 2. Klasse zu kaufen. Dabei ist zu beachten: Je früher die Tageskarte gekauft wird, desto tiefer ist der Preis.

Verfügbarkeitsanzeige
Auf www.spartageskarte-gemeinde.ch  wird die Verfügbarkeit der Spartageskarte pro Reisetag angezeigt. Weiter findet man auf dieser Seite alle relevanten Informationen und Bedingungen zur neuen Spartageskarte Gemeinde. 

Die Spartageskarte Gemeinde kann jedoch ausschliesslich über die Gemeindeverwaltung reserviert werden. Eine Reservierung über die obengenannte Webseite ist nicht möglich. 

Kontakt für Bestellungen: 034 460 45 45 / info(at)hasle.ch

Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeitsanzeige mehrmals täglich aktualisiert wird und es vorkommen kann, dass das Kontingent für den gewünschten Reisetag seit der letzten Aktualisierung vollständig oder zum günstigsten Preis abverkauft wurde und nicht mehr zur Verfügung steht. 

Verkauf der Spartageskarte Gemeinde
•    Die Spartageskarte kann an alle Personen verkauft werden.
•    Pro Person dürfen mehrere Spartageskarten Gemeinden (unterschiedliche Reisetage oder für Drittpersonen) gekauft werden.
•    Die Spartageskarte Gemeinde ist personalisiert. Die Angabe von VornameName sowie Geburtsdatum ist für den Verkauf daher zwingend notwendig. 
•    Die personalisierte Tageskarte wird wahlweise im PDF-Format per Mail versendet oder ausgedruckt am Schalter ausgehändigt. Bei Verlust des Dokumentes ist ein Nachdruck jederzeit möglich. 

Todesfall - was muss beachtet werden

Tod zu Hause
Nach Eintritt eines Todesfalls ist unverzüglich ein Arzt beizuziehen, der eine Todesbescheinigung ausstellt.

Tod im Spital, im Alters- und Pflegeheim
Bei einem Todesfall im Heim oder Spital wird die Heim- bzw. Spitalbehörde darum besorgt sein.

Tod infolge Unfalls, bei Suizid oder bei Auffinden eines Verstorbenen
Bei einem tödlichen Unfall (Verkehrs-, Arbeits-, Sport-, Haushalt- oder sonstige Unfälle) muss nebst dem Arzt auch die Polizei beigezogen werden. Das weitere Vorgehen ist mit der Polizei zu besprechen.

1. Anmeldung des Todesfalles
Melden Sie sich mit der Todesbescheinigung und sofern möglich, mit dem Familienbüchlein und der Niederlassungsbewilligung, innert 48 Stunden beim Zivilstandsamt der Sterbegemeinde (für Hasle b.B. ist das Zivilstandsamt in Langnau zuständig).

Zivilstandskreis Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau, Telefon 031 635 41 50

2. Bestattungsunternehmen
Benachrichtigen Sie ein Bestattungsunternehmen. Dieses organisiert den Transport in den Aufbahrungsraum oder Krematorium. In der Gemeinde Hasle b.B. ist ein Bestattungsunternehmen ansässig: Bestattungen Stalder GmbH, Kalchofenstrasse 14, 3415 Hasle b. Burgdorf (034 461 88 88). Der Bestatter erledigt nach Vereinbarung alle Formalitäten für die Trauerfamilie (Meldung Zivilstandsamt, Beerdigung, Zirkulare, etc.).

3. Beerdigung
Kontaktieren Sie den Pfarrer. Mit ihm besprechen Sie die Beerdigungsart, den Beerdigungstermin sowie den Beerdigungsablauf.

4. Bestattungsbewilligung
Für die Beerdigung braucht es eine Bestattungsbewilligung für den Friedhofgärtner. Der beauftragte Bestatter holt diese für Sie ein. Ohne Bestattungsbewilligung darf keine Beerdigung erfolgen.

5. Leidzirkulare/Todesanzeige/Grabschmuck/Restaurant
Anzahl Zirkulare bestimmen und drucken lassen, Todesanzeige und Grabschmuck in Auftrag geben, Restaurant für Imbiss reservieren.

6. Amtliche Siegelung des Nachlasses
Die Siegelung wird bei jedem Todesfall durchgeführt. Die Siegelung dient der Sicherung und Aufnahme des Nachlasses. Der Nachlass soll so erhalten bleiben, wie er zum Zeitpunkt des Todes bestanden hat.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung Hasle b.B.: 034 460 45 45 / info(at)hasle.ch

Wasserqualität in der Gemeinde Hasle b.B.

Untersuchungsbericht für Trinkwasser der Fa. Wessling AG, Lyss vom 13. Mai 2024

An drei Stellen wurden Proben des Trinkwassers entnommen: beim Reservoir Färrech im Biembach, bei der Schweizer Holzbau GmbH in Schafhausen und bei C+S Ingenieure AG in Hasle b.B.:

UntersuchungskriterienErgebnis
Escherichia coli (Coli-Bakterie)3 x "nicht nachweisbar"
Enterokokken (Fäkalbakterien)3 x "nicht nachweisbar"
Aerobe, mesophile Keimezwischen 19 und 285 KBE/ml
(Toleranzwert: 300 KBE/ml)
Nitratgehaltzwischen 12 und 13 mg/l
(Toleranzwert: max. 40 mg/l)

Fazit: an allen drei Stellen entsprechen die Untersuchungsergebnisse den gesetzlichen Vorschriften. Die Wasserqualität ist einwandfrei.

Das Wasser stammt aus den Reservoiren Färrach, Nollen und Rohrigraben. Das Wasser wird mittels UV-Anlagen desinfiziert. Zudem bezieht die Gemeinde Wasser vom Wasserverbund Arni-Landiswil-Lauperswil (WALL) und der Wasserversorgung "Emmental Trinkwasser".

Wasserhärte
Da sämtliche Leitungen des Gemeindenetzes miteinander verbunden sind, kann die Wasserhärte je Haushalt variieren, je nachdem, von welchem Reservoir er gerade versorgt wird. Diese Variierung bewegt sich aber innerhalb der Einstufung „mittelhart“, d.h. zwischen 15 – 25 französischen Härtegraden. 

Weiter Auskünfte betreffend Wasserversorgung oder Qualität können bei der Bauverwaltung eingeholt werden.

Hasle b.B., 13. Mai 2024

 

 

Zum Seitenanfang